Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hochzeitsfotografie
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Schwarz, im Folgenden „Fotograf“, und seinen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, über die Erbringung fotografischer Leistungen im Zusammenhang mit Hochzeiten.
1.2. Die konkreten Leistungen, der Leistungsumfang, der Hochzeitstermin, die vereinbarte Dauer und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Hochzeitsvertrag.
1.3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotograf und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Eine Anfrage des Auftraggebers über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über einen anderen Kommunikationsweg stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.
2.2. Auf Grundlage der Anfrage erstellt der Fotograf ein individuelles Angebot.
2.3. Das Angebot kann insbesondere Angaben zum Hochzeitstermin, Leistungsumfang, zeitlichen Umfang, Preis, enthaltenen Leistungen und Zahlungsbedingungen enthalten.
2.4. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
2.5. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
3. Leistungsumfang und fotografische Gestaltung
3.1. Der Fotograf erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten fotografischen Leistungen.
3.2. Die fotografische Begleitung umfasst ausschließlich die im Angebot vereinbarte Dauer und den vereinbarten Leistungsumfang.
3.3. Zusätzliche Aufnahmezeit kann, sofern zeitlich und organisatorisch möglich, vor Ort hinzugebucht werden. Die hierfür geltende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. wird vor Beginn der zusätzlichen Leistung vereinbart.
3.4. Der Fotograf arbeitet nach seinem eigenen fotografischen Stil. Bildkomposition, Perspektive, Lichtgestaltung, Farbgebung, Bildbearbeitung und Auswahl der final gelieferten Bilder liegen grundsätzlich im künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen.
3.5. Der Auftraggeber erkennt an, dass bei einer Hochzeitsreportage nicht garantiert werden kann, dass bestimmte Personen, Situationen oder Momente fotografisch festgehalten werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Situationen außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen.
3.6. Eine bestimmte Mindestanzahl an Fotografien wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
3.7. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, sämtliche während der Hochzeit entstandenen Aufnahmen an den Auftraggeber herauszugeben.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt dem Fotografen alle für die Durchführung der Hochzeitsreportage erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2. Hierzu gehören insbesondere Informationen über:
Zeitplan und Ablauf der Hochzeit
Veranstaltungsorte und Locations
Ansprechpartner
besondere Programmpunkte
gewünschte Gruppen- und Familienfotos
besondere fotografische Wünsche
örtliche Besonderheiten oder Einschränkungen.
4.3. Der Auftraggeber informiert den Fotografen über ihm bekannte Fotografierverbote oder sonstige Einschränkungen an den jeweiligen Veranstaltungsorten.
4.4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung der fotografischen Leistungen am jeweiligen Ort grundsätzlich ermöglicht wird.
4.5. Verzögerungen im Ablauf der Hochzeit können dazu führen, dass einzelne ursprünglich geplante Aufnahmen oder Programmpunkte nicht oder nur eingeschränkt fotografiert werden können. Der Fotograf haftet hierfür nicht, sofern die Verzögerung nicht von ihm zu vertreten ist.
5. Durchführung der Hochzeitsreportage
5.1. Der Fotograf erbringt die vereinbarten Leistungen grundsätzlich persönlich.
5.2. Der Fotograf ist berechtigt, nach vorheriger Absprache einen geeigneten Zweitfotografen einzusetzen.
5.3. Sollte der Fotograf aufgrund von Krankheit oder eines anderen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grundes verhindert sein, wird er sich angemessen bemühen, einen geeigneten Ersatzfotografen zu finden.
5.4. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz einer bestimmten Ersatzperson besteht nicht.
5.5. Kann die vereinbarte Leistung aufgrund einer vom Fotografen zu vertretenden Verhinderung nicht erbracht werden und kann auch kein geeigneter Ersatz gestellt werden, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Hochzeitsvertrag.
6.2. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der im Angebot bzw. Vertrag genannten Frist zu bezahlen.
6.3. Die Anzahlung dient insbesondere der Reservierung des vereinbarten Hochzeitstermins.
6.4. Die verbleibende Vergütung wird zu dem im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig.
6.5. Zusätzliche Leistungen, insbesondere zusätzliche Aufnahmezeit, werden gesondert vergütet, sofern diese nicht bereits im vereinbarten Paket enthalten sind.
6.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Reisekosten und sonstige Auslagen
7.1. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Reisekosten nicht automatisch Bestandteil des Honorars.
7.2. Die im jeweiligen Angebot vereinbarten Fahrtkosten bzw. Kilometerpauschalen werden entsprechend berechnet.
7.3. Bei Hochzeiten außerhalb des vereinbarten Einzugsgebiets können zusätzlich Kosten für Bahn, Flug, Mietwagen, Parkgebühren, Maut oder notwendige Übernachtungen entstehen. Diese werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
8. Änderungen und Verschiebung der Hochzeit
8.1. Änderungen des Hochzeitstermins sind dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen.
8.2. Wird die Hochzeit verschoben, bemüht sich der Fotograf, den neuen Termin zu übernehmen.
8.3. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit des Fotografen am neuen Termin besteht nicht.
8.4. Kann der Fotograf den neuen Termin wahrnehmen, kann die bestehende Buchung nach entsprechender Vereinbarung auf den neuen Termin übertragen werden.
8.5. Kann der neue Termin nicht wahrgenommen werden, wird die Terminänderung grundsätzlich wie eine Stornierung behandelt, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung treffen.
9. Stornierung durch den Auftraggeber
9.1. Eine Stornierung des Auftrags muss in Textform erfolgen.
9.2. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9.3. Im Falle einer Stornierung kann der Fotograf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vergütung bzw. Schadensersatz verlangen.
9.4. Bei der Berechnung eines etwaigen Anspruchs werden insbesondere der Zeitpunkt der Stornierung, bereits erbrachte Leistungen, bereits entstandene Kosten sowie die Möglichkeit berücksichtigt, den reservierten Hochzeitstermin anderweitig zu vergeben.
9.5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.6. Eine konkrete Stornierungsregelung kann im individuellen Hochzeitsvertrag vereinbart werden.
10. Krankheit und Verhinderung des Fotografen
10.1. Sollte der Fotograf aufgrund von Krankheit oder eines anderen wichtigen Grundes nicht in der Lage sein, die Hochzeitsreportage persönlich durchzuführen, wird er sich angemessen bemühen, einen geeigneten Ersatzfotografen zu organisieren.
10.2. Kann kein geeigneter Ersatz gefunden werden, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
10.3. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Bildauswahl und Bearbeitung
11.1. Der Fotograf trifft die Auswahl der final gelieferten Fotografien nach eigenen professionellen und künstlerischen Kriterien.
11.2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vom Fotografen ausgewählten und final bearbeiteten Fotografien.
11.3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber sämtliche während der Hochzeit entstandenen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen.
11.4. Technisch fehlerhafte, doppelte, unvorteilhafte oder aus anderen Gründen nicht ausgewählte Aufnahmen können vom Fotografen ausgesondert werden.
11.5. Die Bearbeitung der Fotografien erfolgt im charakteristischen Stil des Fotografen. Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarte Bearbeitung hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
12. RAW-Dateien und unbearbeitetes Material
12.1. Die Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Originalaufnahmen, nicht ausgewählten Aufnahmen, Arbeitsdateien oder sonstigen Quelldateien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
12.2. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Dateien, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde.
12.3. Die finale Lieferung erfolgt ausschließlich in den im Angebot vereinbarten Dateiformaten.
12.4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, RAW-Dateien oder sonstige Quelldateien dauerhaft zu archivieren.
13. Lieferung der Fotografien
13.1. Die fertigen Fotografien werden innerhalb der im Angebot bzw. Hochzeitsvertrag vereinbarten Lieferfrist zur Verfügung gestellt.
13.2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital, beispielsweise über eine Onlinegalerie oder einen Downloadlink.
13.3. Bei höherem Bearbeitungsaufwand oder unvorhergesehenen Umständen kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern, sofern der Fotograf dies nicht zu vertreten hat.
13.4. Der Fotograf informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen.
14. Nutzungsrechte des Auftraggebers
14.1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Fotografien.
14.2. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung.
14.3. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die private Speicherung, Vervielfältigung und Weitergabe der Fotografien an Familienangehörige und Freunde.
14.4. Eine kommerzielle Nutzung der Fotografien, insbesondere durch Unternehmen oder andere Dienstleister, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
14.5. Die Urheberrechte an den Fotografien verbleiben beim Fotografen.
15. Verwendung der Fotografien durch den Fotografen
15.1. Der Fotograf kann Fotografien einer Hochzeit für seine Eigenwerbung, insbesondere auf seiner Website, in seinem Portfolio und auf seinen Social-Media-Kanälen, verwenden, sofern hierfür eine entsprechende Einwilligung oder sonstige rechtliche Grundlage vorliegt.
15.2. Eine entsprechende Einwilligung kann im Rahmen des Hochzeitsvertrags separat erklärt werden.
15.3. Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann, soweit gesetzlich vorgesehen, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
15.4. Die Veröffentlichung von Fotografien, auf denen neben dem Auftraggeber weitere Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
16. Datenschutz
16.1. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
16.2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Fotografen.
16.3. Der Auftraggeber stellt dem Fotografen personenbezogene Daten Dritter nur zur Verfügung, soweit dies für die Durchführung der Hochzeitsreportage erforderlich ist oder eine entsprechende Berechtigung hierfür besteht.
17. Haftung
17.1. Der Fotograf haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
17.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
17.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
17.4. Der Fotograf haftet nicht für Umstände, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für Einschränkungen aufgrund von Wetter, örtlichen Gegebenheiten, behördlichen Vorgaben, Verzögerungen durch Dritte oder das Verhalten von Gästen, soweit gesetzlich zulässig.
17.5. Der Fotograf verpflichtet sich, die entstandenen Fotografien nach branchenüblichen technischen Möglichkeiten zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung der Fotografien nach Ablauf einer vereinbarten Speicherfrist wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
18.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
18.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt unberührt, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es gilt deutsches Recht.
19.2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.3. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
19.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Sebastian Schwarz
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